
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit „Die Hochzeitsfilmer Harald Winkler Filmproduktion“ (im Folgenden die „Hochzeitsfilmer“ genannt). Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss
Auf Basis einer schriftlichen, telefonischen oder online gestellten Anfrage erstellen die Hochzeitsfilmer ein schriftliches Angebot zur Erbringung der gewünschten Dienstleitungen. Angebote sind immer unverbindlich und kostenlos.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, die entweder per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen kann.
Die verbindliche Buchung des vereinbarten Termins erfolgt allerdings erst durch die Begleichung der vereinbarten Anzahlungsrechnung durch den Auftraggeber.
3. Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
Sollte das gelieferte Endprodukt beschädigt sein, bieten die Hochzeitsfilmer kostenlosen Ersatz.
Das Endprodukt wird nach branchenüblichen Standards produziert und auf hochwertigen DVD bzw. BluRay Rohlingen geliefert. Die Hochzeitsfilmer testen die Medien auf handelsüblichen Set-Top-Playern bzw. PC’s, die Kompatibilität mit allen Wiedergabegeräten, insbesondere jenem des Auftraggebers, kann aber nicht garantiert werden. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten übernehmen die Hochzeitsfilmer keine Haftung.
Die Hochzeitsfilmer sind bemüht, alle vereinbarten Szenen vollständig zu dokumentieren und ein hochwertiges Endprodukt zu liefern. Sollte das Endprodukt dem Auftraggeber jedoch nicht gefallen, ist eine kostenlose Nachbesserung ausgeschlossen.
Die Hochzeitsfilmer haften nicht für Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Haftung ist grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
4. Zahlung
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50% auf das beauftragte Auftragsvolumen zu leisten, der Restbetrag ist bei Lieferung des Endproduktes fällig.
Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, sind folgende Entschädigungen zu leisten:
- bis 7 Tage vor Dreh: 50% des Gesamtbetrages
- weniger als 7 Tage vor Dreh: 100% des Gesamtbetrages
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive 20% Mehrwertsteuer und exklusive eventueller Versandkosten.
5. Zahlungsverzug
Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. in Rechnung gestellt.
6. Ausfall
Kann der Auftrag seitens der Hochzeitsfilmer (aufgrund von Krankheit etc.) nicht erfüllt werden, werden sich die Hochzeitsfilmer bemühen, ein Ersatzteam zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, wird der Auftrag storniert und die Anzahlung vollständig refundiert. Der Auftraggeber hat allerdings keinen Anspruch auf Schadensforderungen.
7. Nutzungsrecht
Das Endprodukt bleibt bis zur Lieferung Eigentum der Hochzeitsfilmer. Durch die Lieferung und Begleichung aller Forderungen wird dem Auftraggeber das Bildrecht für das Endprodukt übertragen.
Die Hochzeitsfilmer behalten sich das Recht vor, das Material zu Präsentationszwecken zu nutzen bzw. anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen, sofern nichts Anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Das Produkt ist vom Auftraggeber nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich.
8. Verpflichtungen & Rechte Dritter
Bei einer Hochzeit arbeiten die Hochzeitsfilmer ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische Dokumentation der Hochzeit umfasst. Es wird ausschließlich für den Auftraggeber gearbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personenrechte und Drehgenehmigungen für die vereinbarten Drehorte einzuholen und hat sicherzustellen, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Die Hochzeitsfilmer sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen, und haften nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte und deren Verwendung.
Für jegliches Bild-, Foto-, Video-, Ton- und Musik-Material, das vom Auftraggeber den Hochzeitsfilmern für die Verwendung im Endprodukt zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Auftraggeber die Einholung bzw. Abklärung der Nutzungsrechte.
9. Unterstützung & Datenschutz
Die Hochzeitsfilmer werden die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit den Hochzeitsfilmer alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Sowohl die Hochzeitsfilmer als auch der Auftraggeber verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, als vertraulich zu behandeln.
Sollte den Hochzeitsfilmern bei den Dreharbeiten jegliche Unterstützung seitens des Auftraggebers fehlen, so übernehmen sie keine Haftung für die Qualität des Materials und der daraus resultierenden Endprodukte.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien.

